Fördercheck
Fördercheck – Passt euer Projekt zur Jugendstiftung?
- Euer Projekt findet in Baden-Württemberg statt und wird von einem freien, gemeinnützigen Träger getragen (z. B. eingetragener Verein, gGmbH, Stiftung).
- Junge Menschen stehen im Mittelpunkt: Ihr seid nicht nur dabei, sondern wesentlich oder sogar ausschließlich an Planung und Umsetzung beteiligt. Je aktiver ihr mitgestaltet, desto größer sind die Chancen auf Förderung.
- Euer Vorhaben passt inhaltlich zu unseren Themenfeldern oder aktuellen Programmen.
- Projektcharakter: Wir fördern innovative Vorhaben mit einer Laufzeit bis maximal 3 Jahren – Projekte, die in eurer Region neuartig sind und wirklich etwas bewegen wollen.
Ein Projekt ist zeitlich begrenzt, hat einen Anfang und ein Ende und ein eindeutiges Ziel. Es geht von der Projektidee über die Projektplanung und -durchführung bis zur Projektauswertung. Projektarbeit bildet und stärkt euch in euren Kompetenzen.
- Finanzielles: Ihr könnt bei uns Unterstützung für Sachkosten und Honorare beantragen. In der Regel fördern wir lokale, innovative Projekte mit Beträgen zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Daneben gibt es Mikroförderungen für bestimmte Themen mit Beträgen bis zu 500 Euro.
Wichtig ist uns: Jedes Projekt steht auf einer breiten Basis. Deshalb lohnt es sich, parallel weitere Förderquellen einzuplanen.
Wird das Projekt aus Mitteln des Landeshaushalts gefördert oder wäre das möglich, ist eine Förderung durch die Jugendstiftung ausgeschlossen.
- Antrag: Euren Projektantrag könnt ihr jederzeit online einreichen. Wir unterstützen euch gerne dabei.
Das Kuratorium der Stiftung entscheidet zweimal im Jahr über Anträge, die bis zum 15. März bzw. 30. September eingegangen sind.
Was nicht gefördert werden kann
- Einzelpersonen, Schulen oder öffentliche Einrichtungen können keine Anträge stellen. Möglich ist aber eine Kooperation mit einem gemeinnützigen Träger vor Ort, der den Antrag einreicht.
- Regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen, Ferienfreizeiten, Großveranstaltungen, Jubiläen, Festivals, reine schulische Projekte, Klassenfahrten oder Projekte im Rahmen einer (Hochschul-)Ausbildung sind nicht förderfähig.
- Personalkosten können nicht übernommen werden.
- Wenn ein Projektträger bereits dreimal von uns gefördert wurde, müssen zwei Jahre Pause eingehalten werden – so bekommen auch neue Initiativen ihre Chance.
Unser Verständnis von Förderung
Euer Projekt muss nicht von Anfang an perfekt sein – Risiken gehören dazu. Wir sehen unsere Förderung auch als eine Art Risikokapital für gute Ideen und unterstützen euch, die Chancen realistisch einzuschätzen.
Tipp: Schaut auf jugendnetz.de vorbei. Dort findet ihr Beispiele anderer Projekte, könnt euch mit Initiativen vernetzen und in der Finanzierungsdatenbank weitere Fördermöglichkeiten entdecken.
Ihre Kontaktperson für Ihren Projektantrag:
Günter Bressau, bressau(at)jugendstiftung.de