Fördercheck

Projektarbeit
  • Ihr Projekt findet in Baden-Württemberg statt und Sie sind ein freier und gemeinnütziger Träger (eingetragener Verein, gGmbH, Stiftung etc.) der Jugendbildung.
    Bitte beachten Sie: Einzelpersonen sowie Schulen und andere Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft sind nicht antragsberechtigt. Möglich sind aber Kooperationsprojekte mit einem Träger der Jugendbildung, der Antragssteller ist.
  • Junge Menschen sind wesentlich oder ausschließlich bei der Planung und Durchführung des Projektes beteiligt.
  • Inhaltlich passt Ihr Projekt in eines unserer fünf Förderfelder oder zu einem unserer aktuellen Förderprogramme.
  • Ihr Vorhaben ist ein Projekt mit einer Laufzeit zwischen 6 Monaten bis max. 3 Jahren, es ist innovativ und für Ihre Region neuartig.
    Regelmäßig stattfindende Maßnahmen, Ferienfreizeiten, Großveranstaltungen, Jubiläen oder Festivals können nicht gefördert werden.
  • Sie möchten bei uns Sachkosten und Honorare beantragen.
    Eine Förderung von Bau‐ und Personalkosten kann durch die Jugendstiftung nicht erfolgen.
  • Ihr Vorhaben passt zu unseren Förderrichtlinien und Leitlinien der Projektförderung.
  • Wir fördern lokale, innovative Projekte zwischen 1.500 bis 10.000 Euro.
    Wir wollen, dass jedes Projekt auf einer möglichst breiten Basis steht. Berücksichtigen Sie deshalb weitere in Frage kommende Förderinstitutionen.
  • Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Projekt dreimal in Folge gefördert wurde, können Sie die folgenden zwei Jahre keinen Antrag stellen. Damit erhalten Projektinitiativen, die bisher nicht gefördert wurden, eine faire Chance.
  • Sie wissen nicht 100prozentig, ob Ihr Projekt gelingt? Das ist bei neuartigen Vorhaben normal. Fragen Sie uns um Rat, wir versuchen die Risiken gemeinsam mit Ihnen einzuschätzen. Unserer Förderung verstehen wir auch als Risikokapital für gute Jugendprojekte.
    Nutzen Sie www.jugendnetz.de. Dort finden Sie eventuell vergleichbare Projektvorhaben, mit denen Sie in Kontakt und Erfahrungsaustausch treten können. Und Sie finden in der Finanzierungsdatenbank weitere Fördermöglichkeiten.

Eine Antragstellung ist nur auf den Formularen der Jugendstiftung möglich. Diese finden Sie im Bereich Projektantrag stellen.

Abgabeschluss für Projektanträge ist jeweils der 15. März und der 30. September. Über Anträge bis 2.500 Euro kann auch kurzfrister entschieden werden.

Ihre Kontaktperson für Ihren Projektantrag: 
Günter Bressau, bressau(at)jugendstiftung.de